Reisen & Unterwegs
Einreise nach Korea 2026: K-ETA und e-Arrival Card
Stand: Oktober 2026 · Leben in Korea
Bevor du nach Korea fliegst, stellen sich zwei Fragen: Brauchst du eine K-ETA? Und wie funktioniert die Einreisekarte? Hier der aktuelle Stand für deutsche Staatsangehörige.
K-ETA: 2026 für Deutsche nicht nötig
Die befristete Befreiung von der elektronischen Reisegenehmigung K-ETA wurde um ein Jahr verlängert und gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026.
Deutsche Staatsangehörige können damit für Kurzaufenthalte unter 90 Tagen bis Ende 2026 ohne K-ETA nach Südkorea einreisen.
Ab dem 1. Januar 2027 kann die K-ETA nach aktuellem Stand wieder nötig sein. Reist du 2027, prüfe vorher die aktuellen Angaben auf der offiziellen Seite.
K-ETA freiwillig beantragen?
Du kannst die K-ETA trotzdem freiwillig beantragen. Dann musst du keine Einreisekarte ausfüllen. Die Gebühr wird allerdings nicht erstattet.
Die e-Arrival Card
Statt der Papierkarte gibt es die elektronische Einreisekarte e-Arrival Card auf www.e-arrivalcard.go.kr. Du füllst sie am PC, am Handy oder per QR-Code aus. Sie ist kostenlos.
Du kannst sie frühestens 3 Tage vor der Ankunft einreichen (koreanische Zeit). Reist du nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Einreichen ein, wird sie ungültig und du musst sie neu ausfüllen.
Wer braucht keine Einreisekarte?
Keine Einreisekarte brauchen unter anderem:
- alle, die schon als Ausländer in Korea registriert sind (Residence Card)
- alle mit einer gültigen K-ETA
Vorsicht vor falschen Seiten
Nutze nur die offiziellen Seiten. Die e-Arrival Card kostet nichts. Will eine Seite dafür Geld, bist du falsch.
Checkliste
- Reise 2026, unter 90 Tage: keine K-ETA nötig
- e-Arrival Card frühestens 3 Tage vor Ankunft ausfüllen
- Nur www.e-arrivalcard.go.kr nutzen, kostenlos
- Reise ab 2027: K-ETA-Regeln neu prüfen
Quellen
- Justizministerium Korea – e-Arrival Card
- Koreanische Botschaft in Österreich – Verlängerung der K-ETA-Befreiung 2026
- IHK Regensburg – Einreise nach Südkorea weiterhin ohne K-ETA möglich
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
