Arbeit, Visum & Studium
Auslandssemester in Südkorea: Visum, Kosten, Wohnen
Stand: Oktober 2026 · Leben in Korea
Du planst ein Semester in Südkorea? Gute Idee. Damit du gut vorbereitet bist, hier das Wichtigste zu Visum, Kosten und Wohnen, basierend auf den Länderinformationen des DAAD.
Welches Visum brauchst du?
Für ein Semester oder ein ganzes Studium in Korea brauchst du ein Visum, in der Regel das D-2- oder D-4-Visum. Ohne Visum geht es nur für Aufenthalte unter 90 Tagen ohne Arbeit, mit gültigem Reisepass.
Für das Visum brauchst du typischerweise:
- die Zulassung der koreanischen Uni
- eine Kopie des Familienregisters
- einen Finanzierungsnachweis
- eine Studienbescheinigung deiner letzten deutschen Hochschule
Visum: Details bei der Botschaft
Welche Unterlagen genau verlangt werden, nennt die koreanische Botschaft. Prüfe die aktuellen Angaben dort, bevor du den Antrag stellst.
Wann ist Semester?
Das Frühjahrssemester läuft von März bis Juni, das Herbstsemester von September bis Dezember. Ferien sind Januar bis Februar und Juli bis August.
Was kostet das Studium?
Die Studiengebühren reichen von rund 1.300 Euro (Geisteswissenschaften) bis 11.000 Euro (z. B. Medizin) pro Studienjahr.
Für Lebenshaltungskosten solltest du mit rund 1.000 Euro im Monat rechnen. Seoul ist teurer als andere Städte in Korea.
Wo wohnst du?
Am günstigsten wohnst du im Studentenwohnheim, meist auf dem Campus, vom Einzel- bis zum Vierbettzimmer.
Alternativen sind ein Hasuk (eine Pension nahe der Uni, meist mit zwei Mahlzeiten am Tag) oder ein Studio-Apartment mit eigener Küche und Bad.
Nach der Ankunft
Nach der Ankunft musst du dich innerhalb von 90 Tagen beim Immigration Office registrieren und bekommst die Residence Card (ARC). Die brauchst du meist für ein Bankkonto und einen Handyvertrag.
Denk außerdem an eine Auslandskrankenversicherung, zum Beispiel die DAAD-Gruppenversicherung, und an Reiseimpfungen.
Checkliste
- Zulassung der Uni abwarten, dann Visum (D-2 oder D-4) beantragen
- Finanzierungsnachweis und Studienbescheinigung besorgen
- Wohnheimplatz früh anfragen
- Auslandskrankenversicherung und Impfungen klären
- Nach der Ankunft: Ausländerregistrierung
Quellen
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
